AGB
Terms & Conditions (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der GSA German Security Agency GmbH (nachfolgend „GSA“) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
GSA erbringt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen im Sinne des §34a GewO, insbesondere Objektschutz, Werkschutz, Empfangs- und Besucherservice, Veranstaltungs- und Baustellensicherung sowie weitere vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistungen. Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
3. Leistungserbringung
Die Leistungen werden fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der anerkannten Regeln des Bewachungsgewerbes erbracht. GSA schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
4. Einsatzpersonal
GSA setzt ausschließlich geeignetes und gemäß §34a GewO qualifiziertes Personal ein. Die Auswahl, Einsatzplanung und Weisung des Personals obliegen ausschließlich GSA. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, GSA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und sicherheitsrelevanten Hinweise rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Besondere Gefahrenlagen, behördliche Auflagen oder objektspezifische Risiken sind vor Einsatzbeginn mitzuteilen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist GSA berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
7. Haftung
GSA haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GSA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Versicherung
GSA unterhält eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Verlangen kann dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis zur Verfügung gestellt werden.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen richten sich nach den vertraglichen Regelungen und den gesetzlichen Vorschriften.
10. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von GSA zu entnehmen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Zuletzt aktualisiert: Dez. 7, 2025

German Security Agency
Friedrichstraße 95, , 10117 Berlin / Deutschland
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